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Dachlandschaft der Welser Altstadt

MieWeG · Österreich · 2026 und 2027

Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt?

Seit 1. Jänner 2026 deckelt das Mieten-Wertsicherungsgesetz die Valorisierung. Dieser Rechner macht die vorgeschriebene Parallelrechnung: Vertragsklausel gegen gesetzliche Grenze, der niedrigere Wert gilt. Alle VPI-Reihen sind hinterlegt, Sie brauchen nur den Monat der letzten Anpassung.

1. AprilEinziger Termin im Jahr
1 % / 2 %Deckel 2026 und 2027
3 % + ½Regel ab 2028
0 €Ohne Anmeldung, ohne Konto

Der Rechner

Was ist in Ihrem Fall zulässig?

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Beträge und Indexwerte verlassen Ihr Gerät nicht. Tragen Sie den Monat der letzten Anpassung ein, den Rest setzen wir aus den Indexreihen der Statistik Austria.

Ihre Angaben

Hauptmietzins netto, ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Wo finde ich meine Indexwerte?

Der Ausgangswert steht im Mietvertrag oder im letzten Erhöhungsschreiben. Alle Monatswerte veröffentlicht die Statistik Austria. Wichtig: Ausgangswert und aktueller Wert müssen aus derselben Reihe stammen. Ein Reihen-Mix ergibt grob falsche Prozente.

Unverbindliche Berechnungshilfe zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, MRG und MieWeG. Rechtsstand Oktober 2026.

Noch kein Ergebnis Tragen Sie Hauptmietzins und Monat der letzten Anpassung ein. Das Ergebnis erscheint hier, mit beiden Rechnungen nebeneinander und dem nächsten zulässigen Termin.

Ergebnis der Parallelrechnung

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RechnungSteigerungNeue Miete

Probe aufs Exempel

Warum viele Rechner zu viel ausgeben

Altbau im Vollanwendungsbereich, Richtwertmietzins, 800 Euro Hauptmietzins. Der Index ist von 110,0 auf 120,0 gestiegen. Vertraglich wären das 9,09 Prozent.

Laut Vertragsklausel

872,73 €

Volle Indexsteigerung von 9,09 Prozent. So rechnen Klauselrechner, die den Deckel nicht kennen.

Gesetzliche Grenze 2026

808,00 €

Übergangsdeckel von 1 Prozent im Vollanwendungsbereich. Nur dieser Betrag darf verrechnet werden.

Unterschied im Jahr

776,76 €

So viel wäre zu viel verrechnet. Rückforderbar fünf Jahre lang, bei missbräuchlichen Klauseln bis zu dreißig.

Testen Sie den Fall oben nach, und prüfen Sie damit gerne auch andere Rechner. Die Rechenregeln stehen im MieWeG und im MRG, die Fundstellen dazu weiter unten.

Die Regeln ab 2026

Sechs Punkte, die das MieWeG ändert

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (BGBl. I Nr. 114/2025) gilt seit 1. Jänner 2026. Es greift in jede Wertsicherungsklausel ein, auch in bestehende Verträge.

01

Nur zum 1. April

Erhöhungen können ausschließlich am 1. April eintreten (§ 1 Abs 4 MieWeG). Wer die Ankündigung versäumt, verschiebt nicht auf den nächsten Monatsersten, sondern auf das nächste Jahr. Bestehende Mieter brauchen die Information mindestens 14 Tage vorher, schriftlich.

02

Parallelrechnung ist Pflicht

Vertragsklausel und gesetzliche Grenze werden gegenübergestellt, verrechnet wird der niedrigere Wert. Beide Rechnungen gehören ins Erhöhungsschreiben, sonst fehlt dem Mieter die Nachvollziehbarkeit.

03

Deckel 1 % und 2 %

Wo Mietzinsbeschränkungen des MRG gelten, sind 2026 höchstens 1 Prozent und 2027 höchstens 2 Prozent zulässig. Das betrifft Richtwert und Kategorie ebenso wie den angemessenen Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG.

04

3 Prozent plus Hälfte

Liegt die VPI-Jahresinflation des Vorjahres über 3 Prozent, zählt der übersteigende Teil nur zur Hälfte. Bei 3,6 Prozent Inflation sind das 3,3 Prozent. Die Regel gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich, ab 2028 allgemein.

05

Ein- und Zweifamilienhaus

Objekte in der MRG-Vollausnahme sind nicht erfasst. Dort gilt die Vertragsklausel in voller Höhe. Der 1. April bleibt trotzdem der Termin, zu dem die Wertsicherung wirkt.

06

Wenn zu viel verrechnet wird

Der übersteigende Teil ist unwirksam. Zurückgefordert werden kann fünf Jahre, bei missbräuchlichen Klauseln bis zu dreißig. Mietervereinigung und Arbeiterkammer stellen eigene Kontrollrechner und Musterbriefe bereit.

Einordnung

Welcher MRG-Bereich gilt für Ihre Wohnung?

Der Bereich entscheidet über den Deckel, über den Mietzins bei Neuvermietung und über die Mindestbefristung. Im Zweifel gehört er fachlich geprüft.

Gedeckelt Vollanwendung

Vor allem Altbauten mit Baubewilligung vor 1945 beziehungsweise 1953, dazu geförderte Mietwohnbauten. Richtwert, Kategorie oder angemessener Mietzins, Befristungsabschlag 25 Prozent, voller Betriebskostenkatalog.

Teilweise gedeckelt Teilanwendung

Frei finanzierte Neubauten und vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung nach 1945 beziehungsweise 1953. Mietzins frei vereinbar, Wertsicherung aber über die 3-Prozent-plus-Hälfte-Regel begrenzt.

Nicht erfasst Vollausnahme

Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferien- und Dienstwohnungen, Mietverträge bis sechs Monate. Kein Deckel, keine Mindestbefristung, kein gesetzlicher Betriebskostenkatalog.

Sonderfall

Altverträge und die Einfädelung

Wurde ein Vertrag mehrere Jahre nicht valorisiert, wird diskutiert, ob die entgangenen Jahres-Tranchen kumuliert nachgeholt werden dürfen. Die WKO vertritt das. Gesicherte Rechtsprechung dazu fehlt, und es kann deutlich mehr ergeben als der einzelne Jahresdeckel. Dieser Rechner setzt bewusst den konservativen Wert an und zeigt bei Altverträgen einen Hinweis. Für die Nachholung lassen Sie sich besser beraten, bevor das Schreiben hinausgeht.

Altbaudächer in Oberösterreich
6,15 bis 10,35 € je m²

Spanne der Richtwerte in den neun Bundesländern seit 1. April 2026. Burgenland am unteren Ende, Vorarlberg am oberen.

Richtwerte 2026

Was der Richtwert in Ihrem Bundesland ist

Gültig seit 1. April 2026, veröffentlicht von der Statistik Austria. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist der Richtwert der Ausgangswert für die mietrechtliche Normwohnung. Was Sie tatsächlich verlangen dürfen, ergibt sich daraus mit Zu- und Abschlägen für Lage, Ausstattung und Zustand (§ 16 Abs 2 bis 4 MRG).

Richtwerte je Bundesland nach § 5 Abs 1 Richtwertgesetz, Euro je m² Nutzfläche und Monat

Bundeslandab 1.4.2026davor
Burgenland6,15 €6,09 €
Kärnten7,89 €7,81 €
Niederösterreich6,92 €6,85 €
Oberösterreich7,30 €7,23 €
Salzburg9,31 €9,22 €
Steiermark9,30 €9,21 €
Tirol8,22 €8,14 €
Vorarlberg10,35 €10,25 €
Wien6,74 €6,67 €

Spalte „davor": die Werte vom 1.4.2023 bis 31.3.2026. Die Anhebung beträgt in allen neun Bundesländern genau 1,00 Prozent. Quelle: Statistik Austria, „Richtwerte und Kategoriebeträge", erstellt am 31. März 2026.

Warum nur ein Prozent mehr?

Das ist der Deckel in § 5 Abs 2 RichtWG, nicht die Inflation. Die lag 2025 bei 3,6 Prozent. Zum 1. April 2027 sind zwei Prozent möglich, ab 2028 greift die Halbierung über drei Prozent.

Der Schritt 2025 ist ganz ausgefallen: Die vom 3. MILG vorgesehene Anpassung wurde durch das 4. MILG gestrichen. Deshalb galten die Werte von 2023 volle drei Jahre.

Achtung bei der Quelle. Bis 31. März 2026 hat die Justizministerin die Beträge kundgemacht, zuletzt mit BGBl. II Nr. 81/2023. Seither veröffentlicht sie die Statistik Austria, so steht es in § 5 Abs 2 letzter Satz RichtWG. Wer im RIS nachsieht, landet bei der Kundmachung von 2023, und die trägt die alten Werte.

Kategoriebeträge ab 1. April 2026

Für Altverträge mit Kategoriemietzins gelten eigene Beträge je Quadratmeter und Monat. Sie wurden zum selben Termin um ein Prozent angehoben.

Ausstattungskategorieab 1.4.2026davor
Kategorie A § 15a Abs 3 Z 1 MRG4,51 €4,47 €
Kategorie B § 15a Abs 3 Z 2 MRG3,38 €3,35 €
Kategorie C § 15a Abs 3 Z 3 MRG2,25 €2,23 €
Kategorie D § 15a Abs 3 Z 4 MRG1,13 €1,12 €

Wissen für Vermieter

Was beim Vermieten sonst noch zählt

Die Erhöhung ist ein Punkt von vielen. Über den Ertrag entscheidet meistens anderes: welcher Mietzins überhaupt erlaubt ist, wie lange Sie sich binden, wer die Therme zahlt und was nach Steuer übrig bleibt. Hier das Wichtigste in Kurzform, mit dem Weg in die Langfassung.

MietzinsWas Sie verlangen dürfen

Nicht der Markt entscheidet, sondern der MRG-Bereich. In der Vollanwendung gilt Richtwert oder Kategorie. Die Richtwerte reichen seit 1. April 2026 von 6,15 Euro je Quadratmeter im Burgenland bis 10,35 Euro in Vorarlberg, dazu kommen Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung. In der Teilanwendung vereinbaren Sie den Mietzins frei.

Wohnung vermieten →

BefristungDrei Jahre oder fünf

Seit 2026 trennt das Gesetz nach Vermietertyp. Private können ab drei Jahren befristen, unternehmerische Vermieter erst ab fünf (§ 29 MRG). Der Abschlag von 25 Prozent gilt im ganzen Vollanwendungsbereich, auch beim angemessenen Mietzins. Dieselbe Mindestdauer gilt für jede Verlängerung.

Befristen oder nicht →

KautionAnlegen, nicht liegen lassen

Üblich sind drei Bruttomonatsmieten, eine Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Fruchtbringend anlegen müssen Sie das Geld aber, im Voll- wie im Teilanwendungsbereich (§ 16b MRG). Wer es am eigenen Konto liegen lässt, zahlt die Zinsen beim Auszug aus der eigenen Tasche.

Kaution richtig →

ErhaltungWer die Therme zahlt

Die mitvermietete Therme ist seit 2015 Vermietersache. Fenster, Dach und Leitungen ohnehin. Vertraglich gestalten lässt sich weniger, als in vielen Mustern steht: Eine Wartungsklausel gegenüber Verbrauchern hält der Prüfung oft nicht stand.

Erhaltungspflicht →

BetriebskostenDer Katalog ist abschließend

§ 21 MRG zählt auf, was überwälzt werden darf. Versicherung, Müll, Wasser, Verwaltung bis zur gesetzlichen Pauschale. Die Reparatur nie. In der Teilanwendung gilt der Katalog nicht, dort zählt der Vertrag, und wo nichts steht, zahlt der Vermieter.

Betriebskosten →

ÜbergabeZwanzig Minuten Protokoll

Ein Protokoll erspart beim Auszug die Diskussion über Dinge, die niemand mehr belegen kann. Zählerstände, Schlüsselanzahl, Zustand je Raum, Fotos mit Datum. Ohne Protokoll trägt im Streitfall der Vermieter die Beweislast.

Übergabeprotokoll →

AuswahlDie wichtigste Entscheidung

Nach der Unterschrift ist der Spielraum klein. Einkommensnachweis und Meldezettel dürfen Sie verlangen, die Bonitätsauskunft nur mit Zustimmung. Und ein Mietnomade fällt fast immer schon bei der Besichtigung auf, wenn man weiß, worauf zu achten ist.

Mieter auswählen →

SteuerWas übrig bleibt

Die Abschreibung beträgt 1,5 Prozent vom Gebäudewert, der Grundanteil bleibt draußen. Größere Erneuerungen laufen zwingend auf fünfzehn Jahre. Wohnraumvermietung fällt unter 10 Prozent Umsatzsteuer, unter 55.000 Euro Jahresumsatz greift die Kleinunternehmerregelung.

Vermieten und Steuer →

InseratMakler und Energieausweis

Bei der Vermietung zahlt seit 1. Juli 2023 der Erstauftraggeber (§ 17a MaklerG). Wer als Vermieter beauftragt, zahlt also auch. Ins Inserat gehören Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Energieeffizienzklasse, sonst drohen bis zu 1.450 Euro Strafe.

Energieausweis →

Ratgeber

Mieterhöhung in Ihrem Bundesland

Für jedes Bundesland eine eigene Seite: Richtwert, tatsächliches Mietniveau, Betriebskosten und die Regeln, die dort greifen. Dazu, was sich in der Rechtsprechung gerade bewegt.

Häufige Fragen

Mieterhöhung und Vermietung

Wie viel Mieterhöhung ist 2026 in Österreich erlaubt?
Seit 1.1.2026 gilt das MieWeG: Die Wertsicherung darf nur einmal jährlich und nur zum 1. April angewendet werden. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist die Erhöhung 2026 mit 1 Prozent gedeckelt, 2027 mit 2 Prozent, bei Richtwert, Kategorie und angemessenem Mietzins gleichermaßen. Daneben gilt die 3-Prozent-plus-Hälfte-Regel. Verrechnet werden darf immer nur der niedrigere Wert aus Vertragsklausel und gesetzlicher Grenze.
Was ist die Parallelrechnung nach MieWeG?
Zwei Rechnungen nebeneinander: die Erhöhung laut Wertsicherungsklausel und die gesetzlich zulässige Erhöhung. Angewendet werden darf nur der niedrigere der beiden Werte. Der Rechner oben führt beide durch und weist sie getrennt aus, auch zum Ausdrucken als Beilage zum Erhöhungsschreiben.
Ab wann wirkt die Mieterhöhung?
Ausschließlich zum 1. April (§ 1 Abs 4 MieWeG). Bestehende Mieter müssen mindestens 14 Tage vorher schriftlich informiert werden. Wer das im März versäumt, verliert das ganze Jahr und kann erst zum nächsten 1. April erhöhen. Der Termin gehört in den Kalender, nicht ins Gedächtnis.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Einfamilienhäuser?
Nein. Objekte im Vollausnahmebereich des MRG, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, sind vom MieWeG nicht erfasst. Dort gilt die vertragliche Wertsicherungsklausel in voller Höhe.
Was passiert, wenn ich zu viel erhöhe?
Der übersteigende Teil ist unwirksam. Mieter können zu viel bezahlte Beträge bis zu 5 Jahre zurückfordern, bei missbräuchlichen Klauseln bis zu 30 Jahre. Dazu kommt ein Mieter, der ab dann jede Abrechnung prüft.
Mein Vertrag wurde jahrelang nicht erhöht, was gilt für Altverträge?
Hier wird eine Einfädelung mit kumulierten Jahres-Tranchen vertreten, unter anderem von der WKO. Das kann mehr erlauben als der einzelne Jahresdeckel. Gesicherte Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht. Der Rechner setzt den konservativen Wert an und weist bei Altverträgen darauf hin.
Wie hoch darf die Miete bei einer Neuvermietung sein?
Das hängt am MRG-Bereich. In der Vollanwendung rechnen Sie vom Richtwert Ihres Bundeslandes mit Zu- und Abschlägen, bei Wohnungen über 130 Quadratmeter kommt der angemessene Mietzins in Betracht. In der Teilanwendung und bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Mietzins frei vereinbar. Zu hoch angesetzt bedeutet im Vollanwendungsbereich ein Mietzinsüberprüfungsverfahren samt Rückzahlung. Alle neun Richtwerte stehen in der Tabelle oben, mehr dazu im Beitrag Wohnung vermieten.
Wie hoch ist der Richtwert 2026 in meinem Bundesland?
Seit 1. April 2026 reichen die Richtwerte von 6,15 Euro je Quadratmeter im Burgenland bis 10,35 Euro in Vorarlberg. Oberösterreich liegt bei 7,30 Euro, Wien bei 6,74 Euro, Niederösterreich bei 6,92 Euro. Alle neun Werte stehen in der Tabelle. Der Richtwert ist der Ausgangswert für die mietrechtliche Normwohnung, nicht die zulässige Miete.
Wie lange muss ich befristen?
Privat drei Jahre, unternehmerisch fünf. Die Mindestdauer gilt auch für jede Verlängerung (§ 29 Abs 4 MRG). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es gar keine Mindestdauer. Für die Dauer der Befristung ist im Vollanwendungsbereich ein Abschlag von 25 Prozent zu machen, und der fällt nur weg, wenn der Vertrag nachweislich in ein unbefristetes Verhältnis übergeht.
Darf ich die Betriebskosten pauschal verrechnen?
Im Vollanwendungsbereich nur als Akontozahlung mit jährlicher Abrechnung bis Ende Juni. Eine echte Pauschale ohne Abrechnung hält dort nicht. In der Teilanwendung ist eine Pauschale möglich, wenn sie im Vertrag sauber steht. Der Katalog des § 21 MRG ist abschließend, Reparaturen gehören nie hinein.
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Der Erstauftraggeber. Haben Sie als Vermieter beauftragt, zahlen Sie die Provision, nicht der Wohnungssuchende (§ 17a MaklerG, seit 1. Juli 2023). Beim Kauf gilt das Bestellerprinzip nicht, dort können beide Seiten zur Provision herangezogen werden.
Was ist mit dem Schwellenwert in meiner Klausel?
Übliche Klauseln lösen erst aus, wenn die Indexsteigerung den vereinbarten Schwellenwert überschreitet, oft 5 Prozent. Der Rechner prüft das mit. Maßgeblich bleibt der konkrete Vertragstext.
Gilt das auch für Geschäftsraummieten?
Das MieWeG betrifft Wohnungsmieten. Für Geschäftsräume gelten die vertraglichen Wertsicherungsklauseln, dort ist aber die Judikatur zur Klauselwirksamkeit zu beachten.
Woher stammen die Rechenregeln?
Mieten-Wertsicherungsgesetz (BGBl. I Nr. 114/2025) und 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz, dazu MRG und Richtwertgesetz. Die Indexreihen zieht die Seite automatisch von der Statistik Austria. Rechtsstand Oktober 2026, bei Novellen wird der Rechner nachgezogen.

Anfang 2027

Nie wieder selbst nachrechnen

Mietcockpit ist die Vermieter-App für Österreich. Sie beobachtet die Indexreihen, rechnet MieWeG-konform und erinnert rechtzeitig vor dem 1. April. Dauerhaft gratis.

  • Automatische VPI-Überwachung je Vertrag
  • Parallelrechnung mit Beleg zum Ausdrucken
  • Fertiges Erhöhungsschreiben samt Vergleichsrechnung
  • Erinnerung im Februar, nicht im April
  • Termine für Befristung, Abrechnung und Übergabe

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