Mieten oder kaufen: der Rechner mit der Mietpreisbremse
Seit Jänner 2026 bremst das Mieten-Wertsicherungsgesetz, wie stark eine wertgesicherte Miete steigen darf. Sie steigt einmal im Jahr mit dem Verbraucherpreisindex, liegt die Inflation über 3 Prozent, zählt der Teil darüber nur zur Hälfte. Damit verschiebt sich auch die Frage, ab wann sich der Kauf einer eigenen Wohnung rechnet. Der Rechner stellt beide Wege nebeneinander.
Jahrestabelle anzeigen
| Jahr | Miete / Monat | Kaufen / Monat | Wohnungswert | Restschuld | Vermögen Kauf | Vermögen Miete | Vorteil Kauf |
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Beispielrechnung. Verglichen wird das Vermögen nach einem Verkauf am Ende der Wohndauer: Wohnungswert nach Verkaufskosten und ohne ImmoESt (Hauptwohnsitzbefreiung), abzüglich Restschuld, gegen die Anlage aus Eigenmitteln und monatlicher Ersparnis nach 27,5 % KESt. Ersetzt keine Beratung.
Was der Rechner vergleicht
Mieter und Käufer starten mit denselben Eigenmitteln. Der Käufer steckt sie in Kaufpreis und Nebenkosten und zahlt Kreditrate, Rücklage und Reparaturen. Der Mieter lässt das Geld angelegt und zahlt Miete. Wer im Monat weniger zahlt, legt die Differenz an. Am Ende der Wohndauer zählt beim Kauf der Wohnungswert nach Verkaufskosten und Restschuld, beim Mieten das angelegte Geld nach 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG). Auf den Verkauf der selbst bewohnten Wohnung fällt in der Regel keine Immobilienertragsteuer an, die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z 1 EStG ist eingerechnet.
Wie die Mietpreisbremse einfließt
Sie tragen die Inflation ein, der Rechner leitet daraus die jährliche Mietsteigerung nach § 1 Abs. 2 Z 1 MieWeG ab. Bei 2 Prozent Inflation steigt die Miete um 2 Prozent, bei 5 Prozent nur um 4 Prozent. Die Regel gilt für Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, nicht für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen. Für die Sonderdeckel 2026 und 2027 bei Richtwert- und Kategoriemieten und für die genaue Erhöhung Ihres eigenen Vertrags gibt es den Mieterhöhungsrechner.
Für die Wertsteigerung setzt der Rechner 3 Prozent pro Jahr an. Wohnungen in Oberösterreich sind 2010 bis 2025 im Schnitt um 4,9 Prozent pro Jahr teurer geworden (Quelle: Statistik Austria, Häuserpreisindex, Bundesländerindizes; bearbeitet: durchschnittliche jährliche Veränderung). Weil niemand die künftige Entwicklung kennt, zeigt der Rechner das Ergebnis auch für einen Prozentpunkt mehr und weniger.